Konfirmation

Fragen rund um die Konfirmation für Eltern

Bevor Sie Ihr Kind zur Konfirmandenzeit anmelden, haben Sie vielleicht einige Frage zu dessen Organisation und Ablauf. Da die Durchführung des Unterrichts grundsätzlich von den einzelnen Kirchengemeinden selbst geregelt wird, können wir hier sicher nicht alle Details klären. Einige grundsätzliche Fragen versuchen wir dennoch zu beantworten.

In welchem Alter kann ich mein Kind zur Konfirmandenzeit anmelden?

In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klassekommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Der Unterricht beginnt in der Regel jeweils nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang..

Nach oben

​​​​​​​Wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?

Sie melden ihr Kind im Gemeindebüro an. Viele Kirchengemeinden veröffentlichen im Gemeindebrief, teilweise auch per Rundbrief die Daten zur Anmeldung, meist vor den Sommerferien. Bei der Anmeldung oder auf einem Elternabend erfahren Sie dann auch weitere Einzelheiten zum Ablauf der Konfirmandenzeit (Dauer, Termine usw.).

Nach oben

Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

Nach oben

Was lernt mein Kind im Konfirmandenzeit?

Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zuglauben.

Nach oben

Kostet der Unterricht etwas?

Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten. Ggf. wären Gesangbuch und Bibel anzuschaffen.

Nach oben

Über welchen Zeitraum findet der Unterricht statt?

Die Konfirmandenzeit ist nicht einheitlich geregelt. Wann man sich trifft, wie oft und wie lange, kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach dem genauen Ablauf.

Nach oben

Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich?

In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer andere Gemeinde zum Unterricht geht, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

Nach oben

Wie oft muss mein Kind während der Konfirmandenzeit den Gottesdienstbesuchen?

Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Und eine wichtige Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der Gottesdienst. Ihn kennen zulernen, gehört deshalb zum Christ sein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der Zeit als Konfirmandin / Konfirmand besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach den genauen "Regeln".

Nach oben

Unser Kind ist nicht getauft. Kann / Muss es trotzdem konfirmiert werden?

Ihr Kind kann an der Konfirmandenzeit teilnehmen. Die Konfirmation ist eigentlich die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende der Konfirmandenzeit getauft. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber "Ja" zur Taufe gesagt. In der Praxis wird dieser Fall allerdings meist so gehandhabt, dass ungetaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden während der Konfirmandenzeit getauft werden, damit sie wie alle anderen aus ihrer Gruppe an dem festlichen Gottesdienst teilnehmen können.

Nach oben

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u.a. das Recht zugesprochen, Pate / Patin zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen, als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden und in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Nach oben

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.

Nach oben

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten /Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Nach oben

Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kirchengemeinde.

Nach oben

Dies ist eine OpenStreetMap Karte. Wenn Sie auf diese Karte klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung der OpenStreetMap Foundation (OSMF) zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu.